Die Vorstellungskosten muss grundsätzlich der Bewerber tragen. Liegt Arbeitslosigkeit vor oder droht diese können Bewerbungskosten bis zu einem Betrag von 260,- Euro und Reisekosten auch durch die Bundesagentur für Arbeit getragen werden...
Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist eine verbotene Benachteiligung. So ist die Festsetzung eines Höchstalters für die Einstellung auf Grund der spezifischen Ausbildungsanforderungen eines bestimmten Arbeitsplatzes (z.B. bei Piloten) erlaubt...
Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wen er einstellt. Nicht jede Frage im Bewerbungsgespräch ist allerdings erlaubt. Es gibt einige Fragen, die der Bewerber falsch beantworten darf, ohne dass ihm hierdurch Nachteile entstehen dürfen...
Viele Arbeitgeber sind misstrauisch: Stimmen die Angaben im Lebenslauf des Bewerbers? Sind die guten Noten im Zeugnis tatsächlich richtig? Manche Arbeitgeber sind auch neugierig: Ist der Bewerber vorbestraft? Hat der Bewerber Geldnöte...
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