Die Tätigkeiten eines kaufmännischen Angestellten sind vielfältig. Gut, wenn man von Anfang an klare Absprachen trifft. Sie können einen befristeten oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag erstellen und – wenn Sie möchten – eine Probezeit vereinbaren. Alle Klauseln werden ausführlich und verständlich erläutert. So kommt nur das in den Vertrag, was Sie möchten.
Hinweis: Einen Leiharbeitsvertrag finden Sie bei unseren Mustern zum Arbeitsrecht.
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Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte, befristet ohne Sachgrund
Befristeter Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte, die erstmals beschäftigt werden
Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte, befristet, Sachgrund, Kündigung
Wegen eines Sachgrunds (z.B. Vertretung) befristeter Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte mit Kündigungsmöglichkeit
Arbeitsvertrag kaufm Angestellte, befristet, Sachgrund, ohne Kündigung
Wegen eines Sachgrunds (z.B. Vertretung) befristeter Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte ohne Kündigungsmöglichkeit
Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte, unbefristet, mit Probezeit
Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte, unbefristet und mit Probezeit
Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte, unbefristet, ohne Probezeit
Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte, unbefristet, ohne Probezeit.
Arbeitsvertrag kaufm. Angestellte, unbefristet, Probezeit, Weihnachtsgeld
Arbeitsvertrag für kaufmännische Angestellte, unbefristet, mit Probezeit und einer Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld
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