Servieren, abrechnen, kassieren – die Aufgaben eines Kellners können vielfältig sein, um so wichtiger ist eine klare Regelung u.a. auch von Befristung, Einsatzort, Probezeit, Kündigungsfristen. Nutzen Sie daher die Erfahrung der janolaw Vertragsanwälte.
Hinweis: Einen Leiharbeitsvertrag finden Sie bei unseren Arbeitsrechts-Mustern.
|
||||||||
Arbeitsvertrag Kellner, befristet, ohne Sachgrund
Befristeter Arbeitsvertrag für Kellner, die erstmals bei diesem Arbeitgeber beschäftigt werden
Arbeitsvertrag Kellner, befristet, Sachgrund, Kündigung
Wegen eines Sachgrunds (z.B. Vertretung) befristeter Arbeitsvertrag für Kellner. Die Kündigung während der Befristung ist möglich.
Arbeitsvertrag Kellner, befristet, Sachgrund, ohne Kündigung
Wegen eines Sachgrunds (z.B. Vertretung) befristeter Arbeitsvertrag für Kellner ohne Kündigungsmöglichkeit
Arbeitsvertrag Kellner, unbefristet, Probezeit
Arbeitsvertrag für Kellner, unbefristet und mit Probezeit
Arbeitsvertrag Kellner, unbefristet, ohne Probezeit
Arbeitsvertrag für Kellner, unbefristet, ohne Probezeit.
Arbeitsvertrag Kellner, unbefristet, Probezeit, Weihnachtsgeld
Arbeitsvertrag für Kellner, unbefristet, mit Probezeit und einer Regelung zu Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Mehr Recht im Alltag und im Beruf ab EUR 15,- im Monat