Der vorliegende Arbeitsvertrag ist speziell für Arzthelferinnen konzipiert. Arzthelferinnen betreuen Patienten und sind oft deren erste Kontaktperson. Sie arbeiten im Bereich des Gesundheitswesens in Arztpraxen, Krankenhäusern, Kliniken oder betriebsärztlichen Abteilungen von Unternehmen. Sie sind dort im Büro, am Empfang, in Behandlungsräumen oder im Labor tätig. Tarifverträge (z.B. BAT, Manteltarifvertrag für Arzthelferinnen) finden keine Anwendung.
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