Der Ausbildende muss am Ende der Ausbildung über die Leistungen und die Führung des Auszubildenden ein ordentliches Zeugnis erstellen. Das Zeugnis unterliegt bestimmten Regeln und muss einige grundlegende Daten enthalten. Darauf hat der Auszubildende einen Rechtsanspruch, der notfalls vor Gericht eingeklagt werden kann. Sie erstellen mit dem Assistenten ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis.
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