Mit einem Aufhebungsvertrag können alle Einzelheiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich frei vereinbart werden, bspw. den Zeitpunkt der Beendigung oder die Zahlung einer Abfindung. Die durch Aufhebungsvertrag vereinbarte Beendigung kann allerdings nicht wie bei einer Kündigung gerichtlich dahingehend überprüft werden, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist.
Außerdem hat der Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrfrist bei der Zahlung von Arbeitslosengelds (regelmäßig für 3 Monate) zur Folge. Eine Ausnahme besteht nur, wenn anstelle des Aufhebungsvertrags auch eine betriebsbedingte Kündigung möglich gewesen wäre und die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist vereinbart wird.
Sind alle wesentlichen Punkte im Aufhebungsvertrag geregelt?
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