Viele Erblasser befürchten bei einem Berliner Testament, dass der Ehegatte nach dem eigenen Tod erneut heiratet und dann das Vermögen mit dem neuen Ehegatten durchbringt. Dann bliebe nichts mehr übrig für die nach dem Letztversterbenden eingesetzten Erben, meistens die gemeinsamen Kinder. Dieses Ehegattentestament liefert eine Lösung dafür: Die sog. Wiederverheiratungsklausel führt dazu, dass ein Ehegatte mit der Wiederheirat in seinen Verfügungen über den Nachlass des verstorbenen Ehegatten beschränkt wird.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Ehegattentestament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich von einem Ehegatten niedergeschrieben und von beiden Ehegatten unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet.
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