Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt zunächst der Ehegatte und die Abkömmlinge, sind solche nicht vorhanden, die Eltern oder Geschwister der Verstorbenen. In einem Testament oder Erbvertrag - den sog. Verfügungen von Todes wegen - können die Erben dagegen individuell bestimmt werden. Nahe Angehörige wie Abkömmlinge, Ehegatten oder Eltern haben aber u.U. einen Anspruch auf einen Pflichtteil, wenn sie vom Erbe ausgeschlossen werden.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Testament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet
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