Bei der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft darf der zunächst eingesetzte Vorerbe bis zu seinem Tod nicht mit dem Nachlass verfahren wie er will, sondern ist bestimmten Beschränkungen unterworfen. Mit seinem Tod geht das geerbte Vermögen dann getrennt von seinem eigenen Nachlass an den Nacherben über.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Testament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet
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