Wird ein naher Angehöriger, der eigentlich nach gesetzlicher Erbfolge Erbe geworden wäre wie der Ehegatte, ein Abkömmling oder auch die Eltern enterbt, steht ihm ein Pflichtteil zu. Dieser Anspruch beträgt die Hälfte des Anteils, den der Enterbte nach gesetzlicher Erbfolge bekommen hätte und ist in Geld auszuzahlen.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Testament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet
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