Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Eine Auflage ist die Anordnung des Erblassers, in der er den Beschwerten zu einer Leistung verpflichtet, ohne dass der Begünstigte selbst einen Anspruch darauf erhält. Der Erblasser kann sie nur durch...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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