Haben Sie etwas zu vererben? Dann sollten Sie rechtzeitig planen und nichts dem Zufall überlassen. Gerade bei der Erstellung des Testaments passieren oft zahlreiche Fehler, die viel Geld kosten und für Ärger sorgen können - mit Behörden, dem Finanzamt oder unter den Erben. Wer sich als Ehepaar gegenseitig zum Alleinerben machen will, sollte über ein Ehegattentestament (Berliner Testament) nachdenken.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Ehegattentestament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich von einem Ehegatten niedergeschrieben und von beiden Ehegatten unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet.
Steuerrechtlicher Hinweis:
Das Berliner Testament kann bei größeren Vermögen steuerrechtlich nachteilig sein. Da das Erbe beim Berliner Testament zunächst an den Längerlebenden geht, werden die steuerrechtlichen Freibeträge (Ehegatte 500.000 Euro, je Kind 400.000 Euro) der Kinder, die ja erst Erbe nach dem Tod des Längerlebenden werden, nicht genutzt.
Ist das Vermögen also beim Tod des ersten Ehegatten voraussichtlich größer als 500.000 Euro oder beim Tod des Letztversterbenden größer als 400.000 Euro pro Kind, sollten ggf. andere erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten erwogen werden, z.B. lebzeitige Grundstücksübertragungen an die Kinder, Vermächtnisse zugunsten der Kinder bereits beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten und Zuwendungen an sonstige Angehörige im Rahmen von deren Freibetrag beim Tod des Letztversterbenden.
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Ehegattentestament, unbeschränkt, Abänderung
Dieses Ehegattentestament bestimmt den Längerlebenden als Vollerben und lässt diesem die Möglichkeit, seine Verfügung nach dem Tod des anderen Ehegatten abzuändern.
Ehegattentestament, unbeschränkt, Testamentsvollstrecker
Wollen Sie zusätzlich einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich um die Abwicklung Ihrer Verfügung kümmern soll, ist dieses Testament die richtige Wahl.
Ehegattentestament, unbeschränkt, Wiederverheiratung
In dieser Verfügung wird der Ehegatte nur unter der Bedingung Erbe, dass er nicht wieder heiratet. Die Erbenstellung wird dann nachträglich aufgelöst.
Ehegattentestament, eingeschränkt, Testamentsvollstrecker
Soll der überlebende Ehegatte bestimmten Verfügungsbeschränkungen unterliegen, wählen Sie diese Vorlage. Zusätzlich übernimmt ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung.
Ehegattentestament, eingeschränkt, Vormund
Hier bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten zusätzlich einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder für den Fall Ihres Versterbens.
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