Haben Sie etwas zu vererben? Dann sollten Sie rechtzeitig planen und nichts dem Zufall überlassen. Gerade bei der Erstellung des Testaments passieren oft zahlreiche Fehler, die viel Geld kosten und für Ärger sorgen können - mit Behörden, dem Finanzamt oder unter den Erben. Wer sich als Ehepaar gegenseitig zum Alleinerben machen will, sollte über ein Ehegattentestament (Berliner Testament) nachdenken. Sie können das Dokument hier ganz einfach selbst erzeugen. Mit nur wenigen Mausklicks entscheiden Sie über alle Details Ihres Nachlasses.
Wichtiger Hinweis zur Form Ihres Testaments:
Das Ehegattentestament muss, um gültig zu sein, wie folgt errichtet werden:
1. Das Testament wird handschriftlich von einem Ehegatten niedergeschrieben und von beiden Ehegatten unterschrieben oder
2. Das Testament wird mithilfe eines Notars errichtet.
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Ehegattentestament, unbeschränkt, Abänderung
Dieses Ehegattentestament bestimmt den Längerlebenden als Vollerben und lässt diesem die Möglichkeit, seine Verfügung nach dem Tod des anderen Ehegatten abzuändern.
Ehegattentestament, unbeschränkt, Testamentsvollstrecker
Wollen Sie zusätzlich einen Testamentsvollstrecker bestimmen, der sich um die Abwicklung Ihrer Verfügung kümmern soll, ist dieses Testament die richtige Wahl.
Ehegattentestament, unbeschränkt, Wiederverheiratung
In dieser Verfügung wird der Ehegatte nur unter der Bedingung Erbe, dass er nicht wieder heiratet. Die Erbenstellung wird dann nachträglich aufgelöst.
Ehegattentestament, eingeschränkt, Testamentsvollstrecker
Soll der überlebende Ehegatte bestimmten Verfügungsbeschränkungen unterliegen, wählen Sie diese Vorlage. Zusätzlich übernimmt ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung.
Ehegattentestament, eingeschränkt, Vormund
Hier bestimmen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten zusätzlich einen Vormund für Ihre minderjährigen Kinder für den Fall Ihres Versterbens.
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