Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen, sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die Ihre Betreuung übernimmt. Ein Ersatzbetreuer tritt ein, wenn der ursprünglich bestellte Betreuer das Amt nicht ausüben kann oder will. Möchten Sie, dass Ihre gewünschte Betreuungsperson aber nur in bestimmten Bereichen für Sie handelt, ist diese Verfügung die passende: Hier kann Ihre Vertrauensperson nur in den Bereichen Personensorge, Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitssorge für Sie handeln. Muss auch für weitere Bereiche eine Betreuung angeordnet werden, bestimmt das Gericht, wer Sie dabei vertreten soll.
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