Haben beide Ehegatten Ihr eigenes Einkommen und können sich selbst versorgen, sind sie bei Beendigung einer Ehe in der Regel nicht auf die Ausgleichsregelungen beim gesetzlichen Güterstand angewiesen. Es bietet sich die Vereinbarung einer Gütertrennung an, bei der im Scheidungsfall ein Vermögenserwerb während der Ehe nicht ausgeglichen wird. Auch der Ausgleich der Rentenanwartschaften oder Unterhalt nach der Ehe können ohne Nachteile für einen Ehegatten ausgeschlossen werden.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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