In bestimmten Lebenssituationen kann die Gätertrennung für einen Ehepartner nachteilig sein: Z.B. wenn dieser gemeinsame Kinder zu Hause betreut und aus diesem Grund nicht mehr arbeiten geht. Er hat dann, weil ihm das eigene Einkommen fehlt, nicht mehr die Möglichkeit, Vermögen oder Anwartschaften für die spätere Rente anzusparen. Für solche Situationen, kann die Gütertrennung auflösend bedingt werden. Das bedeutet, mit Eintritt dieser vorher festgelegten Situation endet die Gütertrennung, und es tritt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit all seinen Ausgleichsregelungen für den Fall der Scheidung ein.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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