Die Vereinbarung einer auflösend bedingten Gütertrennung ist auch nach Eheschließung noch möglich. Zu diesem Zeitpunkt muss dann allerdings ein bereits eingetretene Differenz der Vermögenszuwächse der Ehegatten schon ausgeglichen werden.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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