Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden oder geplant und haben beide Ehegatten ein eigenes Einkommen, so spricht man von einer Partnerschaftsehe. Bei ihrer Beendigung sind die Ehegatten wegen ihrer gleichberechtigten Stellung im Normalfall nicht auf die Ausgleichsregelungen des gesetzlichen Güterstands angewiesen.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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