Auch nach der Eheschließung kann eine eingeschränkte Gütertrennung vereinbart werden. Gewisse Ausgleichsansprüche bleiben den Ehegatten somit erhalten.
Der Ehevertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wird, andernfalls ist der Vertrag formnichtig. Mit Hilfe des Musters kann der Ehevertrag vorbereitet werden, bevor man ihn beim Notar beurkunden lässt.
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