Das Gesetz sieht für den Lebensgefährten, der gemeinsame Kinder betreut, in der Regel nur für drei Jahre Unterhalt vor. Danach ist er gezwungen, seinen Lebensunterhalt wieder selbst zu verdienen. Geben Sie dem Kinder betreuenden Partner eine größere Sicherheit und bestimmen Sie Unterhalt für einen längeren Zeitraum.
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Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Aufenthalt: Mutter/Unterhalt:
Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Sorge und Aufenthalt: Mutter,
Ehevertrag vor der Ehe, Gütertrennung, auflösend bedingt
Unterhaltsvereinbarung, Kind minderjähriges Kind, Unterhalt je zur
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