Die gemeinsame elterliche Sorge kann auch beibehalten werden, wenn die Kinder die meiste Zeit bei einem Elternteil wohnen. Dieser hat dann die Entscheidungsmöglichkeiten in den Alltagsangelegenheiten. Nur bei wichtigen Entscheidungen wie Schulwechsel, Ferienaufenthalte, Berufswahl müssen sich die Eltern einigen.
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