Sind keine gemeinsamen Kinder vorhanden und haben beide Ehegatten auch während der Ehe in Ihrem Beruf weiter gearbeitet, sind sie meist unabhängig voneinander. Sie können Ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, brauchen keinen Unterhalt vom anderen, keinen Ausgleich eines Vermögenszuwachses oder von Rentenanwartschaften.
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