Kinder haben oft einen besonderen Bezug zu einem bestimmten Elternteil. Um diese besondere Bindung gerade im Falle der Trennung nicht zu zerstören, kann vereinbart werden, dass die Kinder trotz gemeinsamer elterlicher Sorge zu einem Ehegatten ziehen, hier zur Mutter. Der andere Elterteil zahlt dann den Barunterhalt.
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