Ein volljähriges Kind kann von beiden Elternteilen Geldzahlungen verlangen. Untereinander können die Eltern die Unterhaltslast aber verteilen, wie sie es für richtig halten, z.B. kann einer für Unterbringung und Verpflegung sorgen. Das Kind ist an diese Vereinbarung im 'Innenverhältnis' nicht gebunden und kann trotzdem seinen Unterhaltsanspruch gegen beide einklagen.
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Patientenverfügung keine lebenserhaltenden Maßnahmen
Trennungsvereinbarung keine Kinder, Trennungsunterhalt, Gütertrennung
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