Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen, wird die Anordnung einer Betreuung notwendig. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie dies vermeiden. Je umfassender die Bevollmächtigung ist, umso größer ist dabei die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer für einen nicht geregelten Bereich bestellt werden muss.
Hinweis: Eine notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Für eine Erbausschlagung, die z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses in Ihrem Namen erklärt werden soll, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht notwendig.
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Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche
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Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Sorge und Aufenthalt: Mutter,
Unterhaltsvereinbarung, Kind minderjähriges Kind, Unterhalt je zur
Ehevertrag nach der Ehe, Gütertrennung, auflösend bedingt
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