Mit sog. freiheitsentziehenden Maßnahmen wird enorm in die persönliche Freiheit des einzelnen eingegriffen. Wollen Sie vor einer Anordnung lieber vom Vormundschaftsgericht überprüfen lassen, ob diese auch notwendig sind, sollten Sie für Entscheidung über diese Maßnahmen wie hier keine Vollmacht erteilen.
Hinweis: Eine notarielle Beurkundung ist dann notwendig, wenn die Vollmacht auch zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder zur Darlehensaufnahme berechtigen soll. Für eine Erbausschlagung, die z.B. wegen Überschuldung des Nachlasses in Ihrem Namen erklärt werden soll, ist eine notariell beglaubigte Vollmacht notwendig.
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Trennungsvereinbarung gemeinsame elterliche Sorge, gewöhnlicher
Patientenverfügung lebenserhaltend, keine Schmerztherapie
Trennungsvereinbarung elterliche Sorge und gewöhnlicher Aufenthalt
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt Aufenthalt: Mutter/Unterhalt:
Trennungsvereinbarung keine Kinder, kein Unterhalt, kein
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