Immer mehr Ehen gehen in die Brüche - in vielen Fällen mit gravierenden finanziellen Folgen. Der Ehevertrag ist dazu da, bereits vor dem Ernstfall alles zu regeln, worüber es Streit geben könnte: Gütertrennung oder Eigentumszuordnung, Unterhalt, Zugewinn oder Versorgungsausgleich.
Hinweis: Ein Ehevertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Der mit unserem Assistenten erstellte Ehevertrag dient der Vorbereitung des Notartermins.
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Ehevertrag, vor der Ehe, Gütertrennung
Mit diesem Ehevertrag regeln Sie schon vor der Ehe, dass ihre Vermögen klar voneinander getrennt sind und keiner Ausgleich bei Zuwachs verlangen kann.
Ehevertrag, vor der Ehe, Zugewinngemeinschaft abgewandelt
Sie wollen keine Gütertrennung aber bestimmte Gegenstände sollen beim Ende der Ehe für einen möglichen Ausgleich außen vor bleiben.
Ehevertrag, vor der Ehe, Gütertrennung, auflösend bedingt
Die Gütertrennung wird hier in bestimmten Situationen nachträglich aufgehoben, so z.B., wenn einer wegen Betreuung gemeinsamer Kinder oder Krankheit nicht mehr arbeiten kann.
Ehevertrag, nach der Ehe, Gütertrennung, auflösend bedingt
Sie haben sich nach Eheschließung entschlossen, Gütertrennung zu vereinbaren. Diese soll aber ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich wegfallen.
Ehevertrag, nach der Ehe, Zugewinngemeinschaft abgewandelt
Dieser Ehevertrag passt zu Ihnen, wenn Sie nach der Ehe den gesetzlichen Güterstand beibehalten wollen aber bestimmte Gegenstände und Sachverhalte ausschließen möchten.
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