Gegen einen Elternteil, mit dem das Kind nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebt, hat es grundsätzlich einen Anspruch auf Unterhalt in bar. Die von dem unterhaltspflichtigen Elternteil monatlich zu zahlenden Beträge ergeben sich aus der sog. Düsseldorfer Tabelle...
Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Berufsausbildung. Welchen Umfang diese hat, richtet sich dabei nach den Fähigkeiten, Begabungen, dem Leistungswillen und den...
Der zu zahlende Unterhaltsbetrag bemisst sich grundsätzlich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses ergibt sich aus dem Bruttoeinkommen von dem noch Steuern, Vorsorgeaufwendungen...
Minderjährige und volljährige, unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, die noch im elterlichen Haushalt leben und in der Schulausbildung sind, befinden sich unterhaltsrechtlich im ersten Rang, d.h. ihre Unterhaltsansprüche gehen den Ansprüchen der Erwachsenen vor...
Grundsätzlich haften die näheren Verwandten vor den weiter entfernten. Es sind also zunächst die Eltern zum Unterhalt gegenüber ihren Kindern verpflichtet. Sind diese allerdings nicht leistungsfähig, entziehen sich der Leistung oder ein Titel gegen sie ist nicht vollstreckbar...
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