Können sich die Ehegatten während der Trennungszeit nicht einigen, wer in der Ehewohnung verbleiben soll, so kann eine vorläufige Regelung des Familiengerichts nach § 1361b BGB angestrebt werden. Danach kann jeder Ehegatte beantragen, dass ihm die Ehewohnung vorläufig zur alleinigen Benutzung überlassen wird, wenn dies notwendig ist, um für ihn eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte liegt etwa vor
Kann die Wohnung einem Ehegatten zugewiesen werden?
Kann ein bestimmter Hausratsgegenstand herausverlangt werden?
Kann eine Zuweisung der Ehewohnung an einen Ehegatten erfolgen?
Vertrag über eine nichteheliche Lebensgemeinschaft Kinderbetreuung,
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Betreuungsverfügung eingeschränkte Aufgabenbereiche, Ersatzbetreuer
Tagesmuttervertrag, Alleinerziehende Betreuung im Haushalt der
Ehevertrag, Partnerschaftsehe nach der Ehe, Gütertrennung
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