Grundsätzlich ist die elterliche Sorge auch nach der Scheidung von den Eltern gemeinschaftlich auszuüben. Der Ehegatte, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, hat dann die Befugnis zur Entscheidung in den Angelegenheiten des täglichen Lebens (§ 1687 Abs. 1 BGB), wie z.B.
Kann die elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden?
Erhält der andere Elternteil ein Umgangsrecht für die Kinder?
Antrag auf Übertragung des Sorgerechts
Scheidungsvereinbarung, Unterhalt, Umgang
Sorgerechtsvereinbarung, allein, Informationspflicht
Sorgerechtsvereinbarung, allein, Umgangsrecht
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