Ein Versorgungsausgleich findet statt, wenn einer der Ehegatten mehr Rentenanwartschaften während der Ehe erlangt hat als der andere. Dies ist üblicherweise gegeben, wenn ein Ehepartner zumindest zeitweilig im Beruf pausiert hat, um gemeinsame minderjährige Kinder zu versorgen.
Um festzustellen, ob ein Versorgungsgefälle zwischen den Ehegatten besteht, werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche miteinander verglichen. Hat ein Ehepartner mehr Anwartschaften, so muss er die Hälfte des Überschusses dem anderen abgeben.
Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind sowohl in einem Ehevertrag als auch in einer notariell zu beurkundenden Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung möglich. Darin kann grundsätzlich auch der vollständige Ausschluss des Versorgungsausgleichs vereinbart werden.
Werden Versorgungsanwartschaften auf den anderen Ehegatten übertragen?
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