Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt oder wollen sich von ihm trennen? Und gibt es ein gemeinsames Kind? Dann nutzen Sie den janolaw Vertrags-Generator, um Details wie Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt für das Kind oder die Kinder zu regeln. Sie erhalten so eine individuelle Vereinbarung zum Kindesunterhalt und zum Sorgerecht bei Trennung, die Ihren Bedürfnissen gerecht wird.
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"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
"Eine absolute Spitzenseite!"
Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
"Toller Service, umfassend und persönlich. Ich habe schon allen befreundeten Online-Shops geraten, lieber mit janolaw auf Nummer sicher zu gehen."
Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt, Aufenthalt: Mutter/Unterhalt: Vater/Sorge: beide
Hier können Sie die nötigen Regelungen für den Fall treffen, dass es nach der Trennung der Eltern bei der gemeinsamen elterlichen Sorge bleibt, die Kinder aber bei der Mutter wohnen.
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt, Sorge und Aufenthalt: Mutter, Unterhalt: Vater
Nach der Scheidung kann auch ein Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen bekommen. Hier ist dies die Ehefrau. Für den Barunterhalt kommt der Vater auf.
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt, Aufenthalt: Vater/Unterhalt: Mutter/Sorge: beide
Regelfall nach der Trennung und Scheidung: gemeinsame elterliche Sorge. Regeln Sie hier den Fall, dass die Kinder sich gewöhnlich beim Vater aufhalten und die Mutter den Unterhalt zahlt.
Trennungsvereinbarung, Kindesunterhalt, Sorge und Aufenthalt: Vater, Unterhalt: Mutter
Hier halten sich die Kinder gewöhnlich beim Ehemann auf. Ihm wird auch die alleinige elterliche Sorge übertragen. Die Ehefrau zahlt den Unterhalt.