Das Arbeitslosengeld II (ALG II) für erwerbsfähige Arbeitslose wurde im Rahmen der sog. "Hartz IV"-Regelungen eingeführt. Hartz IV soll Arbeitssuchenden eine Grundsicherung garantieren. Das Anspruchsp... Erläuterung einblenden
Das Arbeitslosengeld II (ALG II) für erwerbsfähige Arbeitslose wurde im Rahmen der sog. "Hartz IV"-Regelungen eingeführt. Hartz IV soll Arbeitssuchenden eine Grundsicherung garantieren. Das Anspruchspaket besteht aus einer Kombination von Geld-, Dienst- und Sachleistungen. Geldleistungen erhalten Erwerbsfähige unter dem Stichwort Arbeitslosengeld II, wobei als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden am Tag arbeiten kann. Das ALG II umfasst neben der sog. Regelleistung, also einem monatlichen Pauschalbetrag, auch die Wohnungsmiete plus einige Nebenkosten, also vor allem die Kosten für die Heizung.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig sind, aber aktuelle Hilfe bedürfen und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Hilfebedürftig ist in diesem Sinne jemand, der nicht aus eigener Kraft und gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Anspruch auf ALG II hat folglich grundsätzlich, wer
- zwischen 15 und 65 Jahren ist u n d
- erwerbsfähig ist u n d
- hilfebedürftig ist u n d
- in Deutschland lebt.
Nicht nur eigenes Vermögen oder Einkommen, sondern auch das derjenigen Personen, mit denen man in einer Wohnung oder in einem Haus lebt, wird bei der Berechnung des ALG II mit berücksichtigt, wenn eine sog. Bedarfsgemeinschaft vorliegt.
Das Arbeitslosengeld II setzt sich aus mehreren Elementen zusammen. Bei Berechtigung werden zunächst sog. Regelleistungen, die zum 1. Juli 2009 erhöht wurden, gezahlt. Hinzu kommen unter anderem noch Unterkunftskosten und befristete Zuschläge. Die Regelleistung beträgt bei Singles oder Alleinerziehenden bundeseinheitlich 359,- Euro. Sind beide Partner volljährig, bekommen beide je 323,- Euro, zusammen also 646,- Euro. Pro Kind gibt es zudem Sozialgeld, und zwar
- 287,- Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- 251,- Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
- 215,- Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
Das Arbeitslosengeld II wird jedoch nicht automatisch an den Berechtigten gezahlt, d.h. für Leistungen der Grundsicherung, zu denen auch das Arbeitslosengeld II gehört, ist ein Antrag erforderlich. Zu bedenken ist, dass Leistungen grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht werden. Der Antrag muss beim zuständigen Träger (Agentur für Arbeit, kommunaler Träger) gestellt werden, wobei die Antragstellung schriftlich, telefonisch oder auch persönlich erfolgen kann. Die erforderlichen Unterlagen (z.B. Kopie Ihres Mietvertrages) müssen aber in jedem Fall nachgereicht werden.
Die Entscheidung über die beantragte Leistung wird per Bescheid schriftlich mitgeteilt. Bei ablehnendem Bescheid oder anderweitig fehlendem Einverständnis mit der Entscheidung der Behörde, kann man innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung Widerspruch einlegen. Unser Muster hilft Ihnen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens weiter.
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