Arbeitgeber ist, wer einen Arbeitnehmer beschäftigt. Auch juristische Personen (GmbH, AG) und Personen öffentlichen Rechts (Stadt, Staat) können Arbeitgeber sein. Der Arbeitgeber kann aufgrund eines Arbeitsvertrages vom Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung einfordern.
Er schuldet seinem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann aufgrund seines Direktionsrecht Regelungen hinsichtlich des Ortes, der Zeit und Umfang der Beschäftigung treffen.