Die Berufung ist ein Rechtsmittel, das gegen erstinstanzliche Urteile eingelegt werden kann. Dabei werden erstinstanzliche Urteil durch ein übergeordnetes Gericht geprüft. Die Berufung ist nur dann zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung zugelassen hat. Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat. Die Berufung wir durch Einreichung der Berufungsfrist bei dem übergeordneten Gericht eingelegt.