Aktuell: Verbot von Facebooks Social-Plugins? |
Das ULD, eine offizielle Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein, hat alle Website- und Onlineshop-Betreiber in Schleswig-Holstein dazu aufgefordert, bis zum 30. September 2011
Die durch Social-Plugins ermöglichte Datenweitergabe von Kunden an das Unternehmen Facebook verstoße gegen deutsche Datenschutzgesetze. Ähnlich wie bei den Social-Plugins ist auch bei den Fanpages davon auszugehen, dass ein Datentransfer an die Facebook-Server selbst dann stattfindet, wenn ein potentieller Fan die Seite einfach nur besucht. Es kommt also nicht entscheidend darauf an, ob sich jemand aktiv als Fan registriert. Allein die Tatsache, dass ein eingeloggter Facebook-Nutzer eine Fanpage besucht, würde dem Unternehmen Facebook dann ausreichen, ein persönliches Profil anzulegen.
Die Datenschutzbehörde droht Website-Betreibern nach Fristablauf mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro. (Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20110819-facebook.htm)
Für Website-Betreiber in Schleswig-Holstein:
Wenn Sie diese Social-Plugins auf eigenes Risiko weiterhin nutzen möchten, müssen Sie auch weiterhin auf diese Nutzung in Ihrer Datenschutzerklärung hinweisen. Wenn Sie bisher Social-Plugins genutzt haben und auf deren weiteren Einsatz vorerst verzichten möchten, sollten Sie Ihre Datenschutzerklärung diesbezüglich aktualisieren.
Zwischen Datenschutz und Conversation Rate: Werden Online-Shopbetreiber zum Spielball von Datenschutzbehörden, Online-Netzwerken und Web-Analysten?
Mit unseren anwaltlichen AGB-Services erhalten Sie neben einer Datenschutzerklärung auch alle weiteren wichtigen Dokumente für Ihren Shop. Mit und ohne Update-Service.
Sie haben eine rechtliche Frage zum Thema Facebook und Datenschutz? Mit unserer Anwaltshotline janoCall klären Sie diese direkt am Telefon mit einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Garantiert zuverlässig
Die Rundumlösung für Ihren Online-Shop zum attraktiven Paketpreis.