Kommt der Bauunternehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach, so kann ihm der Bauherr eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehen wird. Hierzu dient dieses Muster.
Hinweis: Unter Berücksichtigung der am 11. Juni 2010 in Kraft getretenen VOB/B 2009.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Bei einem Bauvertrag hat der Auftraggeber einen Anspruch darauf, dass der Auftragnehmer die Leistung in der vertraglich vereinbarten Qualität erbringt. Ist vereinbart, dass die VOB/B (Vergabe- und Ver...
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
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