Der Bauunternehmer kann nach der VOB/B von der Haftung für Mängel am Bauwerk frei werden, wenn er dem Bauherrn seine Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Baubeginn, schriftlich mitteilt. Hierzu dient das vorliegende Muster.
Hinweis: Unter Berücksichtigung der seit dem 11. Juni 2010 in Kraft getretenen VOB/B 2009.
|
Anonym kaufen In den Warenkorb | |||
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für eine vertragsgemäße Erstellung eines Bauwerkes, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen muss. Für vorhandene Mängel am Bauwerk hat der Auftragnehmer ... Erläuterung einblenden
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Maklervertrag, Verkäufer Nachweismakler, Alleinauftrag, befristet
Maklervertrag, Verkäufer Vermittlungsmakler, Alleinauftrag, befristet
Verwaltervertrag wenige Rechte und Pflichten des Verwalters
Maklervertrag, Käufer Nachweismakler, kein Alleinauftrag, befristet
Maklervertrag, Käufer Vermittlungsmakler, kein Alleinauftrag,
Ihre 75,- Euro sind bei uns 100,- Euro wert
Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto
bei janolaw.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

Schnell
Word-Dokument zum Download

Praktisch
Einfach ausdrucken und einsetzen

Geprüft
Von Anwälten erstellt und praxiserprobt

Aktuell
Auf dem neuesten Rechtsstand