Der Bauunternehmer muss dem Bauherren nach § 6 Nr. 1 VOB/B schriftlich anzeigen, wenn er sich in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert sieht. Hierzu dient das vorliegende Musterschreiben.
Hinweis: Unter Berücksichtigung der seit dem 11. Juni 2010 in Kraft getretenen VOB/B 2009.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich für die vertragsgemäße Erstellung eines Bauwerkes, d.h. er ist dafür verantwortlich, dass eine bestimmte Leistung innerhalb einer bestimmten Frist erbracht wird....
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Umfassend
Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

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