Ohne einen Verwalter läuft fast nichts in der Wohnungseigentümergemeinschaft. Er vertritt sie in nahezu allen Angelegenheiten und ist Ansprechpartner für Probleme rund um die Wohnanlage. Umso wichtiger ist es, dass unter Berücksichtigung des WEG alle Details rund um den Verwalter klar geregelt sind – von seiner Bestellung über seine Rechte und Pflichten und seine Vergütung bis hin zur Abberufung. Mit unserem Assistenten für einen Verwaltervertrag sind Sie dabei auf der rechtlich sicheren Seite.
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Verwaltervertrag, Erstbestellung, Standard
Ein Standard-Verwaltervertrag, mit dem Sie die Rechte und Pflichten des Verwalters vertraglich festlegen.
Verwaltervertrag, umfangreiche Rechte und Pflichten des Verwalters
Ein Verwaltervertrag, bei dem der Verwalter mit zahlreichen Rechten ausgestattet wird, aber auch umfangreiche Pflichten zu erfüllen hat.
Verwaltervertrag, wenige Rechte und Pflichten des Verwalters
Ein Verwaltervertrag, mit dem der Verwalter wenige Rechte und Pflichten wahrnimmt.