Keine Verjährungshemmung trotz Mahnbescheid (15.01.2009)
Grundsätzlich bewirkt die Zustellung eines Mahnbescheids, dass die Verjährung gehemmt wird. Der Bundesgerichtshof hat jedoch Anforderung an die Bestimmtheit eines solchen Mahnbescheids gestellt (BGH, Urteil vom 21.10.2008, Az. XI ZR 466/07): Demnach muss für den Fall, dass der Gläubiger mehrere Forderungen gegen den Schuldner hat, genau erkennbar sein, auf welche Forderung sich der Mahnbescheid bezieht.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Gläubiger zwei verschiedene Einzelforderungen gegen den Schuldner. Dem Schuldner wurde ein Mahnbescheid über einen Teilbetrag der Forderungen zugestellt, wobei aber nicht genau ersichtlich war, welche Forderung mit dem Mahnbescheid geltend gemacht wurde.
Die Richter des Bundesgerichtshofs haben entschieden, dass die nachträgliche Individualisierung des Klageanspruchs die Zulässigkeit der Klage herbeiführen könne, aber jedoch keine Auswirkung auf die Verjährung habe. Für die verjährungshemmende Wirkung des Mahnbescheids sei erforderlich, dass der Mahnbescheid genau aufgeschlüsselt sei nach der geltend gemachten Forderung, insbesondere wenn zunächst nur ein Teilbetrag geltend gemacht wird.

Individuell
Exakt so, wie Sie es benötigen

Schnell
Sofort verfügbares Word-Dokument

Günstig
Sparen Sie Geld und Zeit

Haftung
Garantiert zuverlässig und praxiserprobt

Aktuell
Immer auf dem neuesten Rechtsstand
Mehr Recht im Alltag und im Beruf ab EUR 15,- im Monat
TÜV bescheinigt
ARAG Kunden beurteilen die telefonische anwaltliche Erstberatung der ARAG Rechtsschutzversicherung mit der Note "sehr gut".
Unsere Anwalte erbringen für die ARAG diese Leistung im Rahmen unseres Services janoCall. Dieser Service ist Bestandteil der janolaw Premium Rechtsflatrate.
janoGo! informiert Sie regelmäßig und kompetent.
Ob Hartz IV, Fahrverbot, Patientenverfügung oder AGG: Info-Broschüren zu aktuellen Schwerpunktthemen als PDF-Download. Präzise. Praxisnah. Preiswert.
Geprüfter Online-Shop.
Garantiert sicher
und risikolos einkaufen.

