Dieser Mietaufhebungsvertrag regelt, dass der Mieter vorzeitig ausziehen kann. Er muss jedoch Schönheitsreparaturen durchführen. Der Vermieter kauft ihm bestimmte Einrichtungsgegenstände ab und zahlt ihm die Kaution zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück. Die Kosten der Zwischenabrechnung bzgl. der Betriebskosten trägt der Mieter.
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