Üblicherweise werden in einem Mietvertrag pauschale monatliche Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart. Am Ende des Jahres werden dann die tatsächlichen Kosten mit den gezahlten Beträgen in der Betriebskostenabrechnung verglichen.
Hier kann es - vor allem angesichts der steigenden Energiekosten - zu erheblichen Nachzahlungspflichten des Mieters kommen. Der Vermieter kann in diesem Fall verlangen, dass die Vorauszahlungen für die Zukunft angepasst, also erhöht werden. Hierzu dient das vorliegende Muster.
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Die Abgeltung von Betriebskosten kann zwischen Vermieter und Mieter entweder im Wege einer monatlichen Pauschalzahlung oder durch monatliche Vorauszahlungen mit einer Jahresabrechnung vereinbart werde... Erläuterung einblenden
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