Der Vermieter möchte wissen, wem er seine Wohnung vermietet. So sind z.B. Fragen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder einer aktuellen Arbeitslosigkeit für das Mietverhältnis relevant.
Der Mieter ist nicht verpflichtet, die Fragen zu beantworten. Antwortet er auf die Vertragspflichten betreffenden Fragen trotzdem, müssen seine Antworten der Wahrheit entsprechen.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Vermieter kann dem potentiellen Mieter Fragen stellen, die für das Mietverhältnis von maßgeblichem Interesse sind. Dies sind z.B. Fragen nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder einer ... Erläuterung einblenden
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Mietvertrag, Garage ohne Wohnraummietverhältnis, befristet
Ablösevereinbarung Schönheitsreparaturen, Mängel, keine Gewähr
Maklervertrag, Vermieter Vermittlungsmakler, Alleinauftrag, befristet
Maklervertrag, Mieter Vermittlungsmakler, Alleinauftrag, befristet
Zeitmietvertrag Befristung wegen Nutzung für sich, Familien- oder
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