Die Miete ist nach dem Gesetz im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu leisten. Der Vermieter kann bei dauerhafter unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung eine außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. Vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung muss der Vermieter den Mieter allerdings abmahnen. Hierzu dient das vorliegende Muster.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Die Miete ist im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu leisten (§ 556b Abs. 1 BGB). Für die fristgerechte Zahlung kommt es dabei grundsätzlich auf die rechtzeitige Übermittlung des Geldes bis z...
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