Fristlose Kündigung des Mieters unter Angabe eines wichtigen Grundes. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Das ist z.B. der Fall, wenn der Mieter bei Mietbeginn vom Vermieter keinen Schlüssel für die Mieträume ausgehändigt bekommt oder die Räume in nicht nutzbarem Zustand sind.
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Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt vor, wenn einer Vertragspartei nach den konkreten Umständen und nach Abwägung beider Interessen die For... Erläuterung einblenden
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Zeitmietvertrag Befristung wegen baulichen Maßnahmen
Untermietvertrag, Gewerberaum befristet, Indexmiete, ohne Inventar
Untermietvertrag, Gewerberaum unbefristet, ohne Inventar,
Maklervertrag, Vermieter Vermittlungsmakler, kein Alleinauftrag,
Mietvertrag, Garage zusätzlich zum Wohnraummietverhältnis,
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