Ablehnung der Mietvertragsfortsetzung durch Ehefrau oder Lebensgefährtin, die mit dem Verstorbenen im Haushalt lebte und nicht Mietvertragspartei ist, § 563 Abs. 3 BGB.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Beim Tod des Mieters ist das Mietverhältnis nicht automatisch beendet. Sind neben dem verstorbenen Mieter ihm nahestehende Personen wie Ehegatten, Lebenspartner, im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder... Erläuterung einblenden
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Mietaufhebungsvertrag kein Schönheitsreparatur, keine Einrichtung
Untermietvertrag, Gewerberaum unbefristet, Indexmiete, mit Inventar
Maklervertrag, Vermieter Nachweismakler, Alleinauftrag, befristet
Untermietvertrag, ganze Wohnung unbefristet, möbliert
Maklervertrag, Mieter Vermittlungsmakler, Alleinauftrag, befristet
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