Bei einem Mieterwechsel kann der Vormieter dem Nachmieter die Einbauküche, den Fußbodenbelag oder andere Einrichtungsgegenstände überlassen und dafür eine Ablöse oder Abstandszahlung verlangen.
Mit diesem Vertrag können Sie als Vormieter eine Abstandszahlung vereinbaren oder den Nachmieter als Gegenleistung Schönheitsreparaturen vornehmen lassen. Sichern Sie Ihre Rechte optimal, z.B. für den Fall, dass an den veräußerten Sachen später Mängel auftreten.
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Ablösevereinbarung, Schönheitsreparaturen, Mängel, keine Gewähr
Sie sind Vormieter und möchten Ihrem Nachmieter Einrichtungsgegenstände im Gegenzug einer Abstandzahlung/Übernahme der Renovierungsarbeiten veräußern?
Ablösevereinbarung, keine Reparaturen, Mängel, Gewährleistung: 1 Jahr
Sie möchten, dass der Nachmieter Ihnen einen Abstand für Ihre Einrichtung zahlt?
Ablösevereinbarung, Gewährleistung: 1 Jahr, Ratenzahlung
Der Nachmieter zahlt Ihnen in Raten einen Abstand für Ihre Wohnungseinrichtung? Den passenden Vertrag hierzu haben Sie gefunden.
Ablösevereinbarung, keine Gewährleistung, Ratenzahlung
Nehmen Sie diese Vorlage, wenn Sie eine in Raten zu leistende Abstandszahlung vereinbaren und die Gewährleistung voll ausschließen möchten.
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