Zwei typische Situationen aus dem Mietalltag: Ein Mieter muss aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen und möchte nun das Mietverhältnis vorzeitig beenden, um nicht Miete für die alte und die neue Wohnung gleichzeitig zahlen zu müssen. Der Vermieter will dem Mieter vorzeitig kündigen, ist aber nicht sicher, ob die Kündigung einer gerichtlichen Überprüfung standhält. In beiden Fällen bietet sich ein Mietaufhebungsvertrag an.
Hier können Sie Ihren Mietaufhebungsvertrag selbst erstellen: schnell, rechtssicher und individuell. Regeln Sie mit Hilfe unseres interaktiven Beratungssystems alle entscheidenden Details, etwa die Frage nach den Schönheitsreparaturen oder die Frage nach dem Verbleib oder der Entfernung von Einbauten und Einrichtungen.
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"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
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Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
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Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic
Mietaufhebungsvertrag, Schönheitsreparaturen, Einrichtungsübernahme
Sie suchen einen Mietaufhebungsvertrag? Der Mieter muss Schönheitsreparaturen durchführen und der Vermieter kauft ihm Einrichtungsgegenstände ab? Richtig.
Mietaufhebungsvertrag, keine Schönheitsreparatur, Einrichtungsübernahme
Nehmen Sie diese Vorlage, wenn im Mietaufhebungsvertrag geregelt sein soll, dass der Vermieter Einrichtungsgegenstände des Mieters erwirbt.
Mietaufhebungsvertrag, kein Schönheitsreparatur, keine Einrichtung
Wenn der Vermieter keine Gegenstände vom Mieter übernimmt und keine Renovierung durch den Mieter durchzuführen ist, nehmen Sie diese Vorlage.