Ob nun eine Studenten-WG oder eine Senioren-WG: Eine Wohngemeinschaft ist eine ideale Lösung für alle, die nicht allein wohnen und Mietkosten sparen wollen. Als Wohngemeinschaft bezeichnet wird das Zusammenleben von drei und mehr Personen in einer Wohnung. Räume wie Bad, Küche, Flur, evtl. auch das Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt. Unser interaktiver WG-Mietvertrag simuliert ein Gespräch beim Anwalt. Das Resultat ist ein individueller Mietvertrag über eine Wohnung zwischen Vermieter und allen WG-Mitgliedern, der passt.
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WG-Mietvertrag, unbefristet, Kaution, Schönheitsreparaturen
Mietvertrag zwischen Vermieter und Wohngemeinschaft. Der Mietvertrag ist unbefristet, es muss eine Kaution hinterlegt werden und der Mieter hat die Pflicht zu Schönheitsreparaturen.
WG-Mietvertrag, möbliert, unbefristet, keine Kaution
Dieser Mietvertrag regelt die Vermietung einer möblierten Wohnung an eine Wohngemeinschaft.
WG-Mietvertrag, Staffelmiete, unbefristet, Pauschal-Betriebskosten
Unbefristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter. Es gilt Staffelmiete, Betriebskosten werden pauschal berechnet.
WG-Mietvertrag, Staffelmiete, keine Pauschal-Betriebskosten
Unbefristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter, Staffelmiete, keine pauschale Betriebskostenabrechnung
WG-Mietvertrag, befristet, keine Pauschal-Betriebskosten
Befristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter. Die Betriebskosten werden nicht pauschal berechnet und der Mieter muss eine Kaution hinterlegen.
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