Ob nun eine Studenten-WG oder eine Senioren-WG: Eine Wohngemeinschaft ist eine ideale Lösung für alle, die nicht allein wohnen und Mietkosten sparen wollen. Als Wohngemeinschaft bezeichnet wird das Zusammenleben von drei und mehr Personen in einer Wohnung. Räume wie Bad, Küche, Flur, evtl. auch das Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt. Unser interaktiver WG-Mietvertrag simuliert ein Gespräch beim Anwalt. Das Resultat ist ein individueller Mietvertrag über eine Wohnung zwischen Vermieter und allen WG-Mitgliedern, der passt.
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"Hier stimmt das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gern werde ich auch künftig auf Ihre Formulare zurückgreifen."
Robin Jung, Worpswede, Immobilienmakler
"Eine absolute Spitzenseite!"
Rechtsanwalt Robert Schott, Altug & Partner, Hannover
"Toller Service, umfassend und persönlich. Ich habe schon allen befreundeten Online-Shops geraten, lieber mit janolaw auf Nummer sicher zu gehen."
Meike Menzel, Hamburg, Inhaberin Practical Magic
Mietvertrag, Wohngemeinschaft, unbefristet, Kaution, Schönheitsreparaturen
Mietvertrag zwischen Vermieter und Wohngemeinschaft. Der Mietvertrag ist unbefristet, es muss eine Kaution hinterlegt werden und der Mieter hat die Pflicht zu Schönheitsreparaturen.
Mietvertrag, Wohngemeinschaft, möbliert, unbefristet, keine Kaution
Dieser Mietvertrag regelt die Vermietung einer möblierten Wohnung an eine Wohngemeinschaft.
Mietvertrag, Wohngemeinschaft, Staffelmiete, unbefristet, pauschale Betriebskosten
Unbefristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter. Es gilt Staffelmiete, Betriebskosten werden pauschal berechnet.
Mietvertrag, Wohngemeinschaft, Staffelmiete, keine Pauschal-Betriebskosten
Unbefristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter, Staffelmiete, keine pauschale Betriebskostenabrechnung
Mietvertrag, Wohngemeinschaft, befristet, keine pauschalen Betriebskosten
Befristeter Mietvertrag zwischen Wohngemeinschaft und Vermieter. Die Betriebskosten werden nicht pauschal berechnet und der Mieter muss eine Kaution hinterlegen.