14.01.2010
In einer aktuellen Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit der Frage befasst, ob ein Betriebsübergang vorliegt, wenn trotz weitgehender Übernahme von Betriebsmitteln das Betriebskonzept geändert wird und in der Folge die übernommenen Betriebsmittel nicht oder nur noch teilweise genutzt bzw. benötigt werden (Urteil vom 17.12.2009, 8 AZR 1019/08 ).
Im Fall war die klagende Arbeitnehmerin bei der Beklagten, die mehrere Betriebskantinen eines Automobilherstellers bewirtschaftete, als Küchenhilfe tätig. Die Beklagte war hierbei vertraglich verpflichtet, die Mahlzeiten frisch zuzubereiten, wozu sie jeweils einen Koch und Küchenhilfen einsetzte. Der Automobilhersteller kündigte jedoch während der Elternzeit der Klägerin den Vertrag mit der Beklagten und die H-GmbH übernahm in der Folge die Bewirtung in den Kantinen. Diese wärmt vorgefertigte Speisen nur noch auf und lässt sämtliche Arbeiten durch Hilfskräfte verrichten. Eine Weiterbeschäftigung der Klägerin lehnte die H-GmbH ab, worauf die Klägerin die Beklagte als Arbeitgeberin in Anspruch nahm. Sie führte aus, es sei aufgrund der Änderungen im Betriebskonzept kein Betriebsübergang erfolgt und ihr Arbeitsverhältnis mit der Beklagten bestehe weiter.
Das BAG folgte dieser Auffassung und führt aus, dass vorliegend kein Betriebsübergang i.S.v. § 613a Bürgerliches Gesetzbuch gegeben ist, da die H-GmbH gravierende Änderungen in der Struktur des Personals sowie der Organisation eingeführt hat. Im Rahmen einer Gesamtschau war daher keine Fortführung des ehemaligen Betriebs zu sehen. Das Arbeitsverhältnis der Klägerin besteht daher mit der Beklagten fort. Dies gilt trotz Übernahme der Betriebsmittel, da entgegen dem früheren Konzept keine Frischverköstigung mehr erfolgt, Küche und andere Funktionsräume nicht mehr genutzt werden und Arbeitsplätze mit prägender Funktion, etwa den Köchen, weggefallen sind und somit insgesamt eine erhebliche Änderung des Betriebskonzepts eingetreten ist.
Mehr Recht im Alltag und im Beruf ab EUR 15,- im Monat
Ob Hartz IV, Fahrverbot, Patientenverfügung oder AGG: Info-Broschüren zu aktuellen Schwerpunktthemen als PDF-Download. Präzise. Praxisnah. Preiswert.